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Betreuungsverein:
Der Peiner Betreuungsverein e.V. ist ein caritativer Verein, der gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern Menschen betreut, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Diese Hilfen sind sehr umfangreich: z.B. bei diversen Anträgen, Hilfe bei der Organisation des Alltags und der Pflege, Verwaltung des Einkommens und des Vermögens. Bevor es zu dieser Hilfe kommt, muss das Betreuungsgericht diese Hilfe (Betreuung) anordnen.
Der Betreuungsverein bietet aber noch mehr. Alle Betreuerinnen und Betreuer können sich beim Betreuungsverein Rat und Hilfe holen. Viele Angehörige werden vom Betreuungsgericht zum gesetzlichen Vertreter benannt und üben dieses Amt zum ersten Mal aus. Oft steht man ratlos da und es tauchen plötzlich Fragen auf:
- „Darf ich meine Eltern in ein Pflegeheim bringen?“
- „Wie löse ich die Wohnung auf?“
- „Wie finanziere ich die Pflege?“
- „Wie läuft das mit dem Taschengeld und der Wäsche in anderen Heimen?“
- „Bekomme ich Aufwendungen ersetzt?“
- „Wer entscheidet in Notfällen, wenn ich im Urlaub bin?“…
Der Betreuungsverein bietet genau hier seine Hilfe an. Weiterbildung, Begleitung, umfangreicher Versicherungsschutz und Austausch mit anderen BetreuerInnen sind nur einige Schwerpunkte der sogenannten Querschnittsarbeit. Jeder, der zum Betreuungsrecht Fragen hat, kann sich melden und beraten lassen.
Menschen, die sich gern um andere kümmern, die andere besuchen oder andere Hilfen anbieten möchten, können sich beim Betreuungsverein melden. Ein Ziel des Vereins ist es, viele Bürger für dieses wichtige Ehrenamt zu gewinnen.
Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen
Der Betreuungsverein bietet auch Beratung zum Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen an. Es werden Vorträge gehalten (Referenten des Vereins können jederzeit eingeladen werden), sowie individuelle Beratung bei Fragen und Unterstützung beim Ausfüllen der Vordrucke angeboten. Broschüren zum Thema, sowie Vordrucke werden im Verein vorgehalten.
Vormundschaftsverein:
Seit 2014 führt unser Verein Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige. Für Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland einreisen, die sogenannten UMA (unbegleitete minderjährige Ausländer) übernehmen wir im Landkreis Peine in der Regel alle Vormundschaften. Gerade in diesem Bereich helfen uns viele ehrenamtliche Vormünder.
T.i.P. – EUTB:
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist das neuste Projekt des Vereins und ist für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen. Hierzu gibt es eine eigene Webseite: www.tip-eutb .de.
Anfang des Jahres 2018 erhielt der Peiner Betreuungsverein e.V. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Zuschlag und die Förderzusage 2020, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen im Landkreis Peine anzubieten.
Seit dem 01.02.2018 hat die Beratungsstelle TiP ihre Arbeit aufgenommen. Das Büro befindet sich am Echternplatz 6 in Peine. Der Focus der Beratungsstelle liegt dabei auf unabhängiger Beratung, ergänzend zu bereits bestehenden Angeboten. Die Beratung soll Menschen mit den unterschiedlichsten Handicaps eine umfangreiche Übersicht über Angebote ermöglichen, um Behinderungen zu vermeiden, zu überwinden oder anzunehmen.
Konkret unterstützt die TiP Beratungsstelle Ratsuchende in allen Fragen der Teilhabe; zum Beispiel im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, wie beispielsweise einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation und der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger; oder zu allen Fragen rund um das Thema Teilhabe in der Gesellschaft und am Arbeitsleben. Oder bspw. zu Fragen wie: Woher bekomme ich eine Assistenz am Arbeitsplatz? Wie stelle ich einen Hilfsmittel-Antrag? Was ist ein Teilhabeplan?
Die Beratung erfolgt kostenlos, nach individuellen Bedürfnissen, unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, oder von Leistungserbringern und ergänzend zur Beratung anderer Stellen.
Ratsuchende können sich frühzeitig beraten lassen; schon bevor Sie konkrete Leistungen beantragen. Selbstverständlich ist jede Beratung vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.